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Preisgünstiger Wohnungsbau auf dem Buckel der Eigentümer?

26.03.2024 aNR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz

Ein neuer Vorstoss im Bundesparlament – der allerdings nach der Ablehnung durch den Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 glücklicherweise schon wieder Geschichte ist – treibt es wieder einmal zu weit. Die Motion «Grundstückgewinne zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus verwenden» fordert nicht nur die Einführung einer Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene, sondern gleichzeitig sollen diese Steuereinnahmen dazu verwendet werden, den preisgünstigen Wohnungsbau zu finanzieren. Das ist gleich aus zwei Gründen problematisch.

Je nach konkreter Ausgestaltung würden Eigentümer damit sogar doppelt bestraft!

Zum einen spreche ich mich grundsätzlich gegen die Grundstückgewinnsteuer aus. Während alle anderen privaten Kapitalgewinne steuerfrei sind (etwa aus dem Verkauf von Kunstgegenständen oder Oldtimern), müssen Immobilieneigentümer bei der Realisierung eines Gewinns aus der Veräusserung von Immobilien diesen auf kantonaler Ebene versteuern. Die vorliegende Motion möchte diese Gewinne nun auf Bundesebene besteuern, wobei offen bleibt, ob diese Gewinnbesteuerung zusätzlich oder alternativ zu der bereits bestehenden Grundstückgewinnsteuer erfolgt. Je nach konkreter Ausgestaltung würden Immobilieneigentümer damit sogar doppelt bestraft! Zudem greift eine solche Bundessteuer weitgehend in die kantonale Kompetenz ein. Heute haben die Kantone die Pflicht, die Gewinne bei einer Veräusserung von Liegenschaften zu besteuern, allerdings sind sie in der konkreten Ausgestaltung weitgehend frei. So können die Kantone höhere Steuersätze bei kurzen Haltedauern, aber vor allem auch tiefere Steuersätze bei langen Haltedauern vorsehen. Auch eine zusätzliche Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie es der Motionär explizit verlangt, lehne ich entschieden ab. Im Gegensatz zu selbstbewohntem Eigentum wird der gemeinnützige Wohnbauträger bereits heute massiv gefördert. Zu diesem Zweck hat der Bund von 2002 bis 2027 Rahmenkredite von knapp sieben Milliarden Franken verabschiedet. Hinzu kommen die kantonalen und kommunalen Förderbeiträge. Nach der Ablehnung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und dem damit in Kraft getretenen indirekten Gegenvorschlag ist zudem seit 2020 ein Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken für zehn Jahre für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus gesprochen. Eine Wohneigentumsförderung, die das Wohneigentum weiteren Bevölkerungsschichten zugänglich macht, findet hingegen nicht statt.